“Verträge sind einzuhalten” lautet der wichtigste Grundsatz des Vertragsrechts. Die Lebenswirklichkeit sieht vielfach anders aus: mangelhafte Leistungen eines Vertragspartners, nicht vollständige bzw. fehlerhafte Leistungen und Lieferungen, Ausfall von Forderungen, usw.
Jeder Vertragsabschluss kann mithin der Auslöser für Streit sein.
Vertragsrecht ist daher ein besonders wichtiges Rechtsgebiet, in dem ich Ihnen beratend und betreuend zur Seite stehe sowie Ihre Interessen – gegebenenfalls auch vor Gericht – vertrete, so beispielsweise
- im Kaufrecht
- im Werkvertragsrecht
- im Darlehensrecht
- im Dienstleistungsrecht
- etc.